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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Obwohl es ihn schwer ankomme, gegen die Statuten der
Kirche von Chartres, die rechtens seien und die er bestätigt habe (
JL 11515), eine Bitte zu tun, habe er mit Rücksicht auf den Erzbischof, was er sonst nicht tun werde, für dessen
Neffen Ph(ilipp) an den
Erzbischof von Sens, Legat des apostolischen Stuhls (Deperditum,
JL – ), und an das
(Dom)kapitel in Chartres geschrieben (
JL 11812), bereit, den Erzbischof darin wie auch in anderen Dingen zu ehren und seine Bitten gern anzuhören. – Mahnung, Kirchen und kirchliche Angelegenheiten durch gereifte und zuverlässige Personen besorgen zu lassen und unter Hintansetzung weltlicher Sorgen auf die Pflege der Tugenden und der Ehrenhaftigkeit hinzuarbeiten.
— Probata fides et. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 54vb.gpo.pages.regest.editionen