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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims:
Thomas Malus, burgensis sancti Remigii, habe schon früher von der
Mutter eines
Milo 10 Pfund verlangt, die er ihrem Manne zu dessen Lebzeiten geliehen habe. Nach Ablauf eines halben Jahres habe T. von der Frau 12 Pfund für die Schuld ihres Mannes verlangt, deretwegen er sowohl sie als auch ihren Sohn öffentlich behelligte. M. habe, da sie nach ihrer Aussage das Geld keineswegs schuldeten, an den apostolischen Stuhl appelliert. Ungeachtet dessen habe Thomas diesen gefangen genommen, in den Kerker geworfen und ihn so lange gefangen gehalten, bis er von ihm 60 Schillinge erpresst habe.
— Perlatum est ad audientiam. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 58rb.gpo.pages.regest.editionen