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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erz(bischof) von Reims:
S.,
Magister S. und
D., Bruder der Templer, Boten des Erzbischofs, habe er zusammen mit einem Schreiben des Erzbischofs (Deperditum) empfangen. Sie hätten versichert, dass der
Bischof (Bartholomäus) von Beauvais auf zwei Synoden des Erzbischofs nicht ehrerbietig geantwortet habe. Der Bischof soll, bevor er den Erzbischof vor dem Papst verklagt habe, diesem mitgeteilt haben, er sei von dem Erzbischof schikaniert worden (Deperditum). Der Bischof von Beauvais habe nicht einmal dann dafür gesorgt, seine Appellation weiter zu verfolgen, als der Erzbischof ihn deswegen vor das Gericht der Papstes zitiert und sich in eigener Person auf den Weg gemacht habe, um vor dem Papst zu erscheinen. Obwohl die Kleriker des Bischofs von Beauvais diesen damit entschuldigen würden, dass er die Appellation wegen Krankheit habe fallen lassen, sei der Papst über den Bischof entrüstet. Er habe ihn durch Schreiben schelten lassen (Deperditum,
JL – ), eingedenk der aufrichtigen Verehrung und Treue, die der Erzbischof der heiligen römischen Kirche und ihm von Anfang an erwiesen habe. Er habe dem Bischof geboten, beim Erzbischof um Vergebung nachzusuchen. Der Erzbischof solle, sobald sich der Bischof vor ihm demütige und um Verzeihung nachsuche, gegen ihn nach dem Empfang einer angemessenen Genugtuung Groll und Unmut ablegen und ihm seine Gnade zurückgeben.
— Dilectos filios nostros S. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 67va–68ra.gpo.pages.regest.editionen
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Zum Datum
Falkenstein, Pontificalis maturitas, S. 51, Anm. 60, 71.