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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171) Mai 17 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Je mehr der Papst ihm zugetan sei, um so heftiger werde er von dem erschüttert, was von vielen gegen ihn vorgebracht werde. Um die schwerwiegende Klage seitens der
Abtei Saint-Basle (c. Verzy, arr. Reims, Marne) beiseite zu lassen, sei es die gemeinsame Klage aller seiner Suffragane, dass der Erzbischof sie wie einfache Kleriker schikaniere und über ihre Kirchen und Kleriker wie über seine eigenen verfüge. Er solle dies unterlassen, die Bischöfe als seine Brüder und Mitbischöfe lieben und ehren, ihre Rechte und Würden und Kirchen unangetastet lassen und ihre Kleriker nicht vor sein Gericht laden, falls nicht Streitfragen durch Appellation an ihn, den Erzbischof, gelangten. Wenn die Bischöfe irgendwann wegen Säumigkeit zu tadeln seien, solle er sie wohlwollend tadeln und sie dazu anhalten, ihren Untergebenen Gerechtigkeit zu erweisen und sich zu bemühen, ihnen in Wort und durch Erweisung der Tat zuvorzukommen.
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Zum Datum
Falkenstein, Pontificalis maturitas, S. 60, Anm. 94.