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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171) Juni 1 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Wenn er sich erinnere, wie glühend des Erzbischofs Verehrung zu Beginn des Schismas und in den Anfängen seiner Erhebung gewesen sei, dann habe es den Anschein, dass er in seiner Verehrung weitgehend lau geworden sei. Obwohl der Papst nie an der Haltung
Ludwigs, des Königs von Frankreich, zweifeln könne, wäre es dem Erzbischof förderlich gewesen, wenn er ihm über die Unterredung, die der König neulich mit
F., dem sogenannten Kaiser, gehabt habe, Zuverlässiges mitgeteilt hätte. Er solle das, was ihm der
Bischof (Matthias) von Troyes und der
Abt (Guarin) von Pontigny oder einer von beiden seitens des Papstes zur Ehre und zum Vorteil der Kirche mitteilen werde, vor dem König nachhaltig und wirksam vertreten, und was er dort erfahre, dem Papst durch eine getreue und zuverlässige Person schnellstens mitteilen, denn man dürfe nicht alles Briefen anvertrauen.
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Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
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Siehe
Falkenstein, Pontificalis maturitas, S. 71. Bei der Unterredung König Ludwigs VII. mit Kaiser Friedrich dürfte es sich um das Treffen beider gehandelt haben, das am 14. Februar 1171 bei Maxey-sur-Vaise (c. Vaucouleurs, arr. Commercy, Meuse) stattfand. Siehe
Böhmer/Opll, RI IV,2,3, Nr. 1917.