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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171) Juni 16 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Klage des
Abtes und der Brüder von Saint-Basle (c. Verzy, arr. Reims, Marne), dass der Erzbischof die Ortschaft
Septsaulx (c. Verzy, arr. Reims, Marne) der Abtei gewaltsam weggenommen, zwei Mönche, die zum Dienst an der Kirche abgeordnet gewesen seien, verjagt und in der Ortschaft eine Befestigung aus Kalk und Steinen, die zur Wiederherstellung der Kirche zusammengetragen worden seien, gegen den Protest der Brüder habe erbauen lassen. Dabei sei in einem Wald ein Schaden von 300 Schillingen entstanden. Der
Châtelain der Festung und seine Komplizen hätten das Kloster in seinen Gütern und Besitzungen geschädigt, Vorratshäuser der Mönche geöffnet, Erträgnisse weggenommen, das Land der Abtei verwüstet und deren Leute gefangengesetzt. Hinzu komme, dass der Erzbischof den Abt gezwungen habe, ihm 100 Pfund zu zahlen, indem er ihm bei einem Aufenthalt in der
Stadt (Reims) kraft Gehorsams befohlen habe, die Stadt nicht vor Zahlung der Summe zu verlassen. Ferner habe der Erzbischof den Leuten aus einer Ortschaft der Abtei namens
Verzy nach ihrer Gefangennahme und Einkerkerung 60 Pfund erpresst und sie zur Anerkennung ungebührlicher Gewohnheitsabgaben gezwungen. Er habe außerdem aus einer anderen Ortschaft der Brüder 40 Pfund erpresst. Der Erzbischof solle alles selber wiedergutmachen. Obwohl er einem anderem die Wiedergutmachung überweisen könne, wolle er lieber, wo er nur könne, den Erzbischof ehren. Er gebiete ihm, falls die Sache sich so verhalte, von sich aus Wiedergutmachung zu leisten und mit den Brüdern so freundschaftlich übereinzukommen, dass die Klage nicht ein zweites Mal vor den Papst gebracht werde. Zögere er dies indes solange hinaus, bis sie ein zweites Mal vor das päpstliche Gericht gelange, werde der Papst den Brüdern in ihrem Recht nachhaltig beistehen.
— Et generositas sanguinis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
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Zum Datum
Falkenstein, Pontificalis maturitas, S. 60.