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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1170–1172) Oktober 29 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: In der
Diözese Tournai würden Äbte, Mönche, Kanoniker und andere kirchliche Personen, denen die Präsentation einer Kirche zustehe, von den dort eingesetzten Priestern gegen die Kanones und die Satzungen der heiligen Väter ungebührliche Abgaben fordern. Falls diese Priester die Kirchen nicht gegen eine Pacht oder gegen einen Zins annähmen und den besagten Personen nicht nach deren Willen dienten, würden sie diese aus den Kirchen entfernen und andere, die mehr dafür böten, dort als Priester einsetzen und von diesen eine Menge Geldes fordern. Er habe dem
Bischof T(heobald) von Amiens geboten, darüber die Wahrheit zu erkunden (Deperditum,
JL – ). Falls dieser die
Kirche von Tournai an Haupt und Gliedern in einen solchen Missstand verwickelt finde, solle er dem Erzbischof dies im Auftrag des Papstes mitteilen, damit er derartige Exzesse abstelle. Falls jedoch der Erzbischof bei der Korrektur solcher Missstände nachlässig oder lau sei, sehe er sich gezwungen, sie selber abzustellen.
— Cum in ecclesia. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 73vab.gpo.pages.regest.editionen