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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1170–1172) November 27 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Der
Bischof (Milo) von Thérouanne habe ihm mitgeteilt (Deperditum), dass der Papst ihn vor geraumer Zeit gebeten habe, dem
Diakon G., Überbringer, die
Kirche von Hondschoote (arr. Dunkerque, Nord) zu übertragen (Deperditum,
JL – ). Der Bischof habe nach Vorladung des
Priesters B. dessen Weihe untersucht. Bei einer Gerichtsverhandlung habe er durch Geständnis erfahren, dass er von dem schismatischen und eingedrungenen
Gero von Halberstadt zum Priester geweiht worden sei, angeblich, bevor dieser zum Schisma abgefallen sei. Er behaupte, jene Kirche kanonisch erlangt zu haben. Da jedoch der Diakon bei dem Bischof nachdrücklich darauf gedrängt habe, ihm nach dem Wortlaut des päpstlichen Schreibens die besagte Kirche zu verleihen, habe B. den Diakon vor das Gericht des Papstes zitiert und das kommende Fest der Reinigung Mariens (2. Februar) als Frist für seine Appellation gesetzt. Da unzweifelhaft sei, dass Gero als Eindringling von Halberstadt Schismatiker und exkommuniziert gewesen sei, solle der Erzbischof den besagten Bischof und andere, welche die Wahrheit kennten, die Streitsache untersuchen lassen. Falls feststehe, dass der B. in einer Verhandlung vor dem Bischof zugegeben habe, dass er von jenem G. zum Priester geweiht worden sei, solle er ihn der Weihestufe, die er von diesem erhalten habe, entsetzen und aus der erwähnten Kirche entfernen. Der Erzbischof solle den Bischof ermahnen, dem Diakon unverzüglich diese Kirche nach dem Wortlaut des päpstlichen Schreibens zu übertragen.
— Significauit nobis uenerabilis frater noster Morinensis episcopus. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 72rb–72va.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 11943;
Germ. Pont. 5,2, S. 256, Nr. 147;
Diplomata Belgica 7910.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Siehe
Falkenstein, Auswirkungen, S. 172. Zu Hondschoote
Gysseling, Toponymisch Woordenboek I, S. 508.