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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1170–1172) November 27 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims:
Abt und Brüder der Kirche von Moiremont (c. et arr. Sainte-Menehould, Marne) hätten geklagt, dass ein
Priester aus Sainte-Menehould eines ihrer Häuser mit einer bewaffneten Schar überfallen, das Gesinde verprügelt, den
Mönch S., Überbringer des Schreibens, verletzt und dessen Blut vergossen habe. Er solle, falls dies zutreffe, den Priester, seine Helfer und Unterstützer, mit deren Rat und Tat dies geschehen sei, öffentlich exkommunizieren, bis sie nach Leistung angemessener Genugtuung Entwendetes zurückgegeben und entstandene Schäden wiedergutgemacht hätten und sowohl der von Amt und Benefizium suspendierte Priester als auch die übrigen, die erwiesenermaßen gegen den Mönch gewalttätig geworden seien, mit einem von ihm ausgefertigten Schreiben vor dem Papst erschienen seien.
— Ex parte dilectorum filiorum nostrorum abbatis et fratrum Maurimonten(sis) ecclesie. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 74vab.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 11944;
Parisse, Bullaire de la Lorraine, S. 56, Nr. 264.