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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1170–1172) Dezember 11 Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Als
Lambert und
Bartholomäus im Streit um die
Kirche von Witainéglise (ecclesia de octaua, Diözese Amiens, südl. Framicourt, c. Gamaches, arr. Abbeville, Somme) vor ihm erschienen seien, habe Lambert behauptet, ihm sei die Kirche kanonisch verliehen worden und der
Erzpriester Wilhelm habe sie, weil er, Lambert, zu Studienzwecken nach
Paris gegangen sei, einem Bartholomäus bis zu seiner Rückkehr anvertraut. Dagegen wende Bartholomäus ein, er habe die Kirche vakant vorgefunden, sie kanonisch erlangt und mehr als zwei Jahre in Frieden besessen. Keiner von beiden habe seine Aussage beeiden können. Nach Vorladung und Anhörung beider solle er bei Wegfall einer Appellation unter Anwendung von Klugheit und Sorgfalt durch Urteil entscheiden, dass keiner wegen Rechtsverweigerung klagen könne.
— Cum Lambertus et. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 66ra.gpo.pages.regest.editionen