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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) Februar 9 Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims:
Abt und Brüder des Klosters (Saint-Sauveur? oder Notre-Dame?) in Vertus (arr. Châlons-en-Champagne, Marne) klagten, dass
Laudatus, Bürger aus Châlons(-en-Champagne), sie wegen einer Geldsumme, die er von ihnen zu Unrecht fordere, ständig behellige, obwohl der Abt und die Brüder versicherten, ihm nichts zu schulden. Er solle den Beschuldigten abmahnen und zwingen, von seiner Forderung abzulassen, die Kläger nicht deswegen zu belästigen und, falls dieser auf sein Recht vertraue und gegen sie vor Gericht ziehen wolle, es vor ihm in einem Verfahren zu tun, bei dem er, der Papst, die Streitsache durch Urteil angemessen beende.
— Paci et quieti. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 68rb–68va.gpo.pages.regest.editionen