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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) März 13 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage des
Domkapitels in Châlons(-en-Champagne) gegen
Roger Tocellus und
Guido, den Sohn des Seneschalls, sowie gegen andere ihrer Komplizen, weil sie gewaltsam Hand an den
Thesaurar ihrer Kirche und seine Kleriker gelegt hätten. Falls er herausfinde, dass dies zutreffe, solle er die Beschuldigten, bei Wegfall einer Appellation, öffentlich exkommunizieren, bis sie dem Thesaurar und seinen Klerikern angemessen Wiedergutmachung geleistet hätten und mit einem darüber ausgefertigten Schreiben vor dem Papst erschienen seien.
— Ex parte Catalaunensis capituli. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Ein Rogerus cognomento Taurellus wird zu einer Klage des Domkapitels in Châlons-en-Champagne in einer Delegatenurkunde des Bischofs Gautier von Laon von 1163–1164 erwähnt [Diese Urkunde konnte bislang nicht identifiziert werden].