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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) März 17 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage der
Äbtissin und Schwestern von Saint-Pierre(-les-Dames) in Reims gegen die
Kanoniker der Kirche von Laon über einen Wald und ein Stück Land, die zu teilen seien. Die Kanoniker fügten den Schwestern trotz deren Appellation schwere Schäden und Unrecht zu. Er solle die Kanoniker abmahnen und dazu zwingen, innerhalb von 40 Tagen nach Erhalt den Schwestern, bei Wegfall einer Appellation, die angerichteten Schäden in voller Höhe zu ersetzen und wegen der angerichteten Unrechtstaten angemessene Wiedergutmachung zu leisten. Wegen Verachtung der Appellation solle er ihnen, bei Wegfall einer Appellation, eine solche Strafe auferlegen, dass die Kunde davon an den apostolischen Stuhl gelangen müsse.
— Ex parte abbatissae et sororum S. Petri Remensis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen