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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) April 3 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage der vornehmen
Witwe Helvidis de Sonunt, sie habe von einer
Aaliz Geld unter Wucherbedingungen zur Leihe empfangen und ihr über den Anteil hinaus 19 Pfund als Wucher bezahlt. Zur Rückforderung der Wuchersumme sei jene als Klägerin vor einem kirchlichen Gericht erschienen, habe aber nach der Ladung an das päpstliche Gericht appelliert, ohne zu dem ihr anberaumten Termin zu erscheinen oder einen Bevollmächtigten zu entsenden. Er solle innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt beide vorladen und, falls dies zutreffe, die Wucherin zwingen, sich mit der Klägerin zu einigen oder, bei Wegfall einer Appellation, dasjenige, von dem man befinde, dass es den Wucher überstiegen habe, bei Androhung einer Kirchenstrafe, der Witwe zurückzuzahlen.
— Ex transmissa conquestione nobilis mulieris Heluidis de Sonunt. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen