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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) April 17 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage des
Abtes und der Brüder von Saint-Jean-des-Vignes (Soissons, Aisne) gegen den
miles Gilo, der sie und ihre Kirche wegen eines Zehnten belästige, den sie schon zu Zeiten ihrer Vorgänger bei
Verneuil(-sous-Coucy, Aisne?) besessen hätten. Er höre nicht auf, sie zu schikanieren, obwohl er von den Brüdern vier Pfund dafür erhalten habe. Er solle den Beschuldigten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt abmahnen und zwingen, den Brüdern den Zehnten zu belassen. Wolle dieser auf seine Abmahnung hin dies nicht, dann solle der Erzbischof ihn, ohne Ausflucht und bei Wegfall einer Absolution, öffentlich exkommunizieren und erst nach Leistung angemessener Genugtuung absolvieren.
— Ex parte dilectorum filiorum nostrorum abbatis et fratrum S. Johannis de Vineis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 12042;
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 162, Nr. 19.