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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) April 20 Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Die
Kleriker von La Trinité (in Châlons-en-Champagne) hätten erneut geklagt, dass der
Provisor des
Hospitals von Saint-Étienne ihren Friedhof, der für ihre Pfarreingesessenen und die Armen des Hospitals zum gemeinsamen Gebrauch vor den Mauern der Stadt innerhalb der Grenzen ihrer Pfarre eingerichtet worden sei, verschließe und nicht dulde, dass sie ihre Pfarreingesessenen dort beerdigten. Er solle den Provisor abmahnen und dazu zwingen, den Kanonikern zu gestatten, ihren Friedhof zu haben und ihre Pfarreingesessenen dort zu bestatten oder aber nach einer Untersuchung durch den Erzbischof das, was rechtens sei, auszuführen. Den Altar, den der Provisor innerhalb ihrer Pfarrei ohne ihren und des eigenen Bischofs Zustimmung errichtet habe, solle der Erzbischof, falls er nicht mit einer authentischen Urkunde der römischen Kirche ausgestattet sei, unter Ausschluss einer Appellation, entfernen lassen, sofern der Erzbischof nicht darüber zwischen ihnen eine Übereinkunft zustande bringe.
— Ex parte clericorum sancte Trinitatis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 64vab.gpo.pages.regest.editionen