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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) Mai 23 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Aus einem ihm übermittelten Bericht habe er erfahren, dass der
Kleriker Robert gezwungenermaßen bei einem Mord dabei gewesen sei und angemessene Reue gezeigt habe. Er solle ihn, der kraft päpstlicher Autorität absolviert worden sei, unter Berücksichtigung seines Studiums zu angemessener Zeit zu den Weihen zulassen. Wenn er von jemandem mit einem Benefizium ausgestattet werde, gewähre ihm der Papst, es ohne Hindernis und ohne Schikane anzunehmen und in Zukunft frei einer Kirche dienen zu dürfen. Falls sich jemand erkühne, die gewährte Gnade zunichte zu machen oder infrage zu stellen, solle er über ihn eine Kirchenstrafe verhängen.
— Ex transmissa nobis relatione Roberti clerici. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen