Hinkmar, Erzbischof von Reims, an
Abt Anastasius (Bibliothecarius): Er habe in seinem Brief an den
Papst (Nikolaus I.) nicht so geschrieben, wie dieser ihm geantwortet habe (Fragment). Wenn in dem von
fünf Bischöfen gesiegelten und mit Zustimmung aller verfassten Schreiben über die (von
Karl dem Kahlen einberufene) Synode von
Troyes (867 Oktober 25) etwas anderes übermittelt worden sei, so habe
Actard die wahren Synodalakten aus dem Original erhalten und könne dies dem Papst bezeugen. Dass auch
Sergius (II.) nach jener Restitution (
Ebos) über ihn eine Verdammungssentenz verhängt habe, bewiesen der
codex episcopalis und das von
Egilo ihm, Hinkmar, übermittelte Schreiben des Papstes. Auch die dem
Ebo von
Gregor (IV.) ausgefertigte Urkunde zum Übergang auf eine andere Diözese (
parochiam) enthalte nichts davon, da es, bevor sein Bruder
Wulfhad sie ihm, Hinkmar, in Troyes gezeigt habe, in seinen Gegenden nicht bekannt gewesen sei. Seine
Ordinatoren, die Suffragane der Kirchenprovinz Reims, hätten, wie oftmals beteuert, mit Ebo keine Gemeinschaft gehabt, außer
Rothad, wie einige glaubten. Bittet, ihn dem Papst und dem
Arsenius (Bischof von Orte) zu empfehlen. Da er, als er nach Troyes gekommen sei, nicht geglaubt habe, dass Actard nach
Rom gehen werde, habe er auch keine angemessenen Geschenke mitgebracht, die er dem Papst, dem Arsenius und ihm übersenden könne. Wegen Krankheit habe er noch nicht nach
Reims zurückkehren können.
— Multis infirmitatibus et.