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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) Juli 14 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Da
Jo(hannes) Mult(o), als er an der päpstlichen Kurie weilte, sich nach Kräften für die Ehre des Erzbischofs eingesetzt habe, empfehle er ihn ihm. Der Erzbischof müsse ihn auch ohne päpstliche Bitten im Hinblick auf seine Ergebenheit und Trefflichkeit schützen und in seinen Gerechtsamen bewahren.
— Cum dilectus filius noster Jo. mult. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 74vb–75ra.gpo.pages.regest.editionen
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Zur Person des Überbringers ist bislang nichts bekannt. Er dürfte am ehesten Kleriker und das Mandat eine nachdrückliche Empfehlung seiner Person gewesen sein.