906
Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1172) Februar 8 Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
Hein(rich), Erz(bischof) von Reims: Ein
Priester Araldus, Überbringer, habe ihm dargelegt, als
Prior und Kapitel der Kirche von Sermaize (c. Thiéblemont-Farémont, arr. Vitry-le-François, Marne) zu Lebzeiten des Priesters einem
Diakon Dominicus die
Kirche von Saint-Remi in Masdeium verliehen hätten, habe dieser im Beisein vieler auf sie Verzicht geleistet. Geraume Zeit danach habe der Priester, der in der Kirche war, dem Prior und Kapitel die Kirche resigniert. Der Prior habe sie mit Zustimmung des Kapitels dem Araldus verliehen und ihn dem
Bischof (Gui) von Châlons(-en-Champagne) präsentiert. Von ihm habe er die
cura animarum erhalten und die Kirche sieben Jahre besessen. Der Diakon habe den Papst aufgesucht und ein päpstliches Schreiben an den Erzbischof impetriert, demzufolge dieser, falls der Diakon durch rechtmäßige Zeugen nachweisen könne, dass ihm die Kirche früher kanonisch verliehen worden sei, sie ihm unverzüglich zurückerstatten lassen solle. Obwohl der Priester die Kirche für sich beanspruche und den Diakon vor den Papst zitiert habe, habe der Erzbischof sie (dem Diakon) zurückgegeben. Der Erzbischof solle innerhalb von 40 Tagen beide vorladen und, falls sich herausstelle, dass der Diakon auf die Kirche vor dem Prior Verzicht geleistet und A. sie rechtens erlangt habe und frei besitze, solle er sie unverzüglich und bei Wegfall einer Appellation dem Priester zurückerstatten und ihn sie in Frieden besitzen lassen.
— Insinuauit nobis Araldus presbiter. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 68rab.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Zum Datum
Falkenstein, Analecta pontificia Cameracensia, S. 48, Anm. 33.