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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1172) März 6 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander (III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims, und
G(autier), Bischof von Laon: Ein
L., der für die
Kanoniker von Brügge erschienen sei, und ein
R., Priester der Kirche von Dudzele (nördl. Brügge, Provinz Westflandern, Belgien), hätten strittig über bestimmte Oblationen verhandelt. Der Priester habe dabei ein namens des Propstes und der Kanoniker ausgefertigtes Privileg vorgelegt und um dessen Bestätigung ersucht sowie hinzugefügt, er und seine Kirche seien ohne Urteil der Oblationen beraubt worden, und deshalb habe er appelliert. L., der für die Kanoniker das Wort geführt, habe eingewandt, der über die Oblationen geschlossene Vertrag sei ungültig und halte dem Recht nicht stand und das Privileg dürfe nicht bestätigt werden, da zum Ersatz von Oblationen, die zu den Spiritualien gehörten, Temporalien ausgegeben worden seien. Außerstande, dem Streit ein Ende zu geben, da keiner von beiden seine Aussagen auf einen Eid habe nehmen können, überweise er ihnen die Streitsache. Falls sie nach Ladung beider Seiten und Prüfung fänden, dass der Priester und seine Kirche der Oblationen ohne Urteil oder nach erfolgter Appellation beraubt worden seien, sollten sie ihm und ihr die Oblationen zurückgeben lassen und dann, falls die Kanoniker anschließend einen Prozess führen wollten, den Streit anhören und, bei Wegfall einer Appellation, angemessen beenden.
— Cum dilectus filius noster L. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 69rab.gpo.pages.regest.editionen
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JL 12000 (zu 1171–1172);
Wauters, Table 2, S. 527.
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Zum Datum
Falkenstein, Pontificalis maturitas, S. 83. Da eine Delegatenurkunde nicht überliefert ist und die Urkunde des Grafen Philipp von Flandern von 1177 nur bestätigt, dass das Urteil der Delegaten zugunsten der Stiftskirche Sint-Donaas in Brügge erging, sind Details nicht bekannt;
Ramackers, Papsturkunden in den Niederlanden, S. 329–330, Nr. 188;
de Hemptinne/Verhulst, De oorkonden der graven van Vlaanderen II, S. 274–275, Nr. 446. Das Urteil muss vor 1174 Juli 14 verkündet worden sein, dem Todestag des Bischofs von Laon;
Saint-Denis, L’historien et la cathédrale, S. 192–193.