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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1172) März 22 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
(Ludwig VII.), König von Frankreich: Den Aussagen der vor ihm erschienenen Boten
Heinrichs, des Erzbischofs von Reims, seines Bruders, und denen des
Grafen Heinrich (von Troyes) habe er entnommen, dass zwischen dem Erzbischof und dem Grafen ein schwerer Konflikt entstanden sei. Da der Papst pflichtgemäß den Streit schlichten wolle, soweit er es rechtens könne, habe er die Streitsache im Hinblick auf die erfolgte Appellation und Exkommunikation, die speziell ihn angingen, dem
Erzbischof (Joscius) von Tours und dem
Bischof (Étienne) von Autun zur Beendigung übertragen. Da der Graf Klage führe, dass zu seinem Schaden gewisse Befestigungen durch den Erzbischof neu errichtet worden seien, wodurch der schwere Streit an seiner Wurzel Zündstoff erhalte, solle der
König sich nachhaltig für eine Wiederherstellung des Friedens und für eine Einigung einsetzen, die Ursachen des Streits beseitigen und ihn durch Urteil oder friedliche Einigung entscheiden. Wolle er sich jedoch hinsichtlich der Befestigungen nicht einschalten, solle er den Streitfall zuverlässigen Personen übertragen, die ihn möglichst durch friedliche Einigung oder auch durch Urteil beenden sollten.
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Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
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Zu Datum und Inhalt
Falkenstein, Pontificalis maturitas, S. 57, 62. Die gewaltsamen Vorgänge, die zum Ausbruch des Konfliktes führten, dürften alle noch 1171 stattgefunden haben.