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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage des
Abtes und der Brüder von Saint-Sauveur in Vertus (arr. Châlons-en-Champagne, Marne) gegen einen
Priester G., die
Ritter S. und
R. sowie den
R. de Cismai (Prov. Hainaut, Belgien?) und gewisse andere, die ihre Kirche durch zahlreiche Belästigungen und Beschwernisse schikanierten und zur Plünderung ihrer Güter nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckten. Er gebiete ihm, falls dies zutreffe, innerhalb von 40 Tagen nach Erhalt die Beschuldigten abzumahnen und zu zwingen, das zu Unrecht Geraubte dem Abt und den Brüdern, bei Ausschluss eines Einspruchs, umgehend zurückzugeben und sie in Ruhe und Frieden zu belassen. Sonst solle er sie dazu durch Verhängung einer Kirchenstrafe zwingen.
— Ex parte dilectorum filiorum nostrorum abbatis et fratrum ecclesie Sancti Saluatoris Virtuen(sis). gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 77va.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Dass einer der Beschuldigten aus Chimay (Prov. Hainaut, Belgien) stammt, wie die Überlieferung des Toponyms nahelegen könnte, scheint wegen der Entfernung unwahrscheinlich. Jedoch könnte die Abtei dort Fernbesitz gehabt haben. Eher könnte Sumay (cne Brouennes, c. Stenay, arr. Verdun, Meuse) in Betracht kommen;
Liénard, Dict. topogr. Meuse, S. 231. Zu ihnen und den übrigen konnte sonst nichts ermittelt werden.