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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage eines
Priesters Hugo, Überbringer, dass der
Abt von Anchin (cne Pecquencourt, c. Marchiennes, arr. Douai, Nord) ihn einer Kirche, die er ihm verliehen habe, ohne Urteil und hinreichenden Grund beraubt habe. Er solle dies nach Vorladung und Anhörung beider Parteien untersuchen. Treffe die Einlassung des Priesters zu, dann solle er ihm die Kirche mit allen daraus stammenden und erhaltenen Einkünften, bei Wegfall einer Appellation, zurückerstatten lassen und den
Priester Jesse, der dem Vernehmen nach die Kirche nach erfolgter Appellation empfangen habe, so schwer bestrafen, dass er danach fürchte, sich Appellationen zu widersetzen. Wollten der Abt oder der Priester gegen Hugo wegen der Kirche gerichtlich vorgehen, solle er die Streitsache anhören und bei Wegfall einer Appellation angemessen entscheiden.
— Conquerente nobis Hvg(one) presbitero. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 77vab.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Über die Beteiligten und den Fortgang des Streits scheinen Details nicht bekannt zu sein.