939
Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims, und
G(ui), Bischof von Châlons(-en-Champagne): Die
Priester des Dekanats Vertus (arr. Châlons-en-Champagne, Marne) hätten ihm mitgeteilt, sie hätten vor geraumer Zeit auf Bitten und Ermahnung des
G., ehemals Bischof von Châlons(-en-Champagne), hin ihre Pfarreingesessenen durch Mahnungen und Ermahnungen dazu gebracht, für die Lichter der
(Kathedral)kirche Saint-Étienne vierzig Pfund Wachs zu geben und danach auf Intervention des
Bischofs Boso hin zehn Pfund hinzugefügt. Nun versuche der
Thesaurar das, was in Form einer Schenkung gegeben worden sei, in eine Verpflichtung umzuwandeln und Klage zu erheben, indem er sie auffordere, von jedem Pfarrkind, ob arm oder reich, einen Obolus zu erheben und ihm statt des Wachses anzuweisen. Der
Dekan und das (Dom)kapitel in Châlons(-en-Champagne) hätten dem Papst brieflich mitgeteilt (Deperditum), dass der besagte Zins nicht auf der Grundlage von Freigiebigkeit, sondern infolge einer Verpflichtung geleistet werden müsse. Er gebiete den beiden Adressaten, zusammenzukommen, beide Seiten vorzuladen und nach Anhörung und Kenntnisnahme den Rechtsstreit durch Einigung oder Urteil, bei Ausschluss einer Appellation, so zu beenden, dass keine der Parteien wegen Rechtsverweigerung klagen könne.
— Significauerunt nobis presbiteri de decanatu Virtuen(si). gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 77vb.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Bei dem mit der Initiale G. abgekürzten Namen könnte es sich sowohl um Gaufrid (1131–1143) als auch um Guido (II. de Montaigu) (1143/44–1147) gehandelt haben; vgl.
Ravaux, Les évêques de Châlons-sur-Marne, S. 84–86. Boso war Bischof von 1153–1162; vgl. ibid., S. 88.