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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173) Oktober 26 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Der
Überbringer H., Thesaurar der Kirche von Auxerre, habe dargelegt, als gewisse
Knechte seines Vaters von dessen Land geflohen seien mit dem Ziel, sich anderenorts niederzulassen, habe der Vater diese ihm überlassen. Er habe sich an den apostolischen Stuhl gewandt, um sein Recht über sie zu erlangen. Der Papst gebiete dem Erzbischof, falls er wisse, dass diese Knechte sich irgendwo in seiner Diözese aufhielten, sie abzumahnen und bei Wegfall einer Appellation streng zu zwingen, zu dem Thesaurar zu gehen und ihm als ihrem Herrn die geschuldeten Dienste zu leisten, oder vor ihm, dem Erzbischof, ihr Recht nachzuweisen. In diesem Fall solle er die Streitsache anhören und gerichtlich entscheiden. Wollten die Knechte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor ihm erscheinen und seinem Urteil gehorchen, dann solle er sie und zugleich diejenigen, die sie gegen seine Weisung begünstigten, öffentlich in seiner Diözese exkommunizieren.
— Dilectus filius noster H. Autisiodoren(sis) ecclesie thesaurarius. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 91vab.gpo.pages.regest.editionen