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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) April 17 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Klage des
Subdiakons R., dass
An. aus
Loisy(-en-Brie, c. Vertus, arr. Châlons-en-Champagne, Marne) ihn in den Kerker geworfen und von ihm Geld erpresst habe. Er gebiete angesichts einer solchen Straftat dem Erzbischof, den Vorgang zu untersuchen. Falls dies so geschehen sei, solle er An. und seine hauptsächlichen Komplizen so lange öffentlich exkommunizieren, bis der Täter dem Subdiakon wegen des schwerwiegenden Unrechts Genugtuung geleistet, alles, was er von ihm erpresst habe oder von ihm habe rauben lassen, ohne Minderung zurückgegeben habe und mit einem Zeugnis des Erzbischofs zur Leistung einer Genugtuung an den apostolischen Stuhl gekommen sei.
— Grauem querelam R. subdiaconus. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 92rb.gpo.pages.regest.editionen