957
Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) April 28 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Klage des
Abtes und der Brüder (von Saint-Corneille) in Compiègne (Oise). Obwohl sie bestimmte Anteile an der Grangia
Erches (c. et arr. Montdidier, Somme) und an
Bouchoir (c. Rozières-en-Santerre, Somme) 10 Jahre lang in Frieden gehabt hätten, belästigten sie nunmehr die Kanoniker der Kirche deswegen. Auch wollten sie die Grangia nicht in dem Zustand belassen, in dlem sie war, als die Mönche zu ihr zugelassen wurden. Er solle nicht gestatten, dass Abt und Mönche von den Kanonikern belästigt würden. Wenn die Kanoniker den Abt und die Mönche gegen den Wortlaut seines Mandats behelligten, solle er sie kraft päpstlicher Vollmacht von ihrem Vorhaben, bei Wegfall eines Widerspruchs und einer Appellation, durch eine Kirchenstrafe in die Schranken weisen. Ungeachtet dessen solle er die Freiheiten und Rechte des Klosters sowie die ihm bekanntlich vom apostolischen Stuhl verliehenen Privilegien als ganze unverbrüchlich bewahren und, sobald er von Abt und Brüdern dieses Ortes eine Klage gegen Beklagte aus seiner Kirchenprovinz erhalte, deren Missetäter so vor ihrer Niedertracht zurechtweisen, dass man ihn deshalb empfehlen müsse.
— Significantibus nobis dilectis filiis nostris abbate et fratribus Compendiensibus. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 87vb (bis: Nichilominus etiam tue).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 12273;
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 207, Nr. 34.