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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) April 30 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Klage der
Kanoniker der Stiftskirche Saint-Laurent in Beauvais (Oise), dass der
Bischof (Bartholomäus) von Beauvais ihnen mehr als sieben Bäcker, die ihre Mühle besuchten, entzogen habe und sie zwinge, anderswo mahlen zu lassen. Er habe ihnen auch die
Kirche von Francastel (c. Crèvecœur-le-Grand, arr. Beauvais, Oise) wegnehmen lassen. Er solle den Bischof nachdrücklich abmahnen, wieder zu gestatten, die Bäcker in der Mühle der Kanoniker gewohnheitsgemäß frei mahlen zu lassen, und ihnen die weggenommene Kirche zurückgeben oder darüber vor dem Erzbischof Rechenschaft abzulegen. – Der Vorgänger des Bischofs (!) habe den Vikaren jener Kirche die Annualien der verstorbenen Kanoniker weggenommen. Er erlege ihm auf, dem Bischof zu gebieten, entweder den Vikaren die Annualien zurückzuerstatten oder vor ihm, dem Erzbischof, darüber sein Recht darzulegen.
— Ex transmissa conquestione canonicorum ecclesie sancti Laurentii Beluacen(sis). gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 90vb–91ra.gpo.pages.regest.editionen
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JL 12277;
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 37, Nr. 1.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Da Erzbischof Heinrich Vorgänger des beschuldigten Bischofs in Beauvais war, entbehrt der Text der Anweisung nicht der Ironie.