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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Mai 1 Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erz(bischof) von R(eims): Klage der
Frau H. de Suune (Sons-et-Ronchères?, c. Marle, arr. Laon, Aisne) gegen
Magister G. aus Laon. Obwohl er ihr für eine
Frau A. de Rochenies (Rocquigny?, c. La Capelle, arr. Vervins, Aisne) über 18 Pfund gebürgt hätte, habe sie nach dem Tod der H. ihr Geld nicht zurückerhalten können. Er solle den G. abmahnen und ihn drängen, der Hu. das Geld ohne Abzug zu zahlen oder ihr in seiner Gegenwart Rechenschaft darüber abzulegen. Falls er lieber einen Prozess darüber führen wolle, solle er die Streitsache anhören und, bei Wegfall einer Appellation, durch eine Einigung oder ein Urteil entscheiden.
— Ex transmissa conquestione. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 90rab.gpo.pages.regest.editionen