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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Mai 4 Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Der
Abt von La Sauve-Majeure (c. Créon, arr. Bordeaux, Gironde) klage, dass
Wiscard und
Radulf von Coucy(-le-Château-Auffrique, arr. Laon, Aisne) und andere ihre Mönche wegen Waldstücken und anderer ihrer Besitzungen behelligten und ihnen Unrecht und Beschwerden zufügten. Der Erzbischof solle die Erwähnten und andere, die der Abt ihm benennen werde, abmahnen und notfalls durch Verhängung der Exkommunikation, bei Wegfall einer Appellation, dazu zwingen, den Abt und die Mönche wegen der Waldstücke und anderer ihrer Besitzungen nicht zu beunruhigen, sondern ihnen alles Weggenommene in voller Höhe zurückzuerstatten und von ihren Belästigungen abzusehen, oder, falls sie etwas dagegen einwenden wollten, in Gegenwart des Erzbischofs ihre Ansprüche in ordentlichen Gerichtsverfahren prüfen lassen. In diesem Falle solle er den Rechtsstreit anhören und, bei Wegfall einer Appellation, nach kanonischem Recht entscheiden.
— Significauit nobis dilectus filius noster abbas Maioris Silue. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 89rab.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 12280;
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 190, Nr. 2.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die hier erwähnten Beschuldigten könnten eher Leute aus Coucy als Mitglieder der ebenso bekannten wie in kirchlichen Kreisen gefürchteten Familie der Sires de Coucy gewesen sein.