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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Mai 19 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Klage eines
Rainold gegen
Adam de Villari, der ihm ein Stück Land, das er lange friedlich besessen habe, obwohl er es ihm zu Lehen und Hulde gegeben, ohne Gerichtsverfahren geraubt und einen seiner
Brüder damit investiert habe. Er solle dies untersuchen und, falls feststehe, dass es so zutreffe, solle er A. und dessen Bruder in päpstlichem Auftrag abmahnen, dem R. das Land zusammen mit den daraus erwirtschafteten Einkünften zurückzuerstatten und ihm wegen angerichteter Schäden und angetaner Unrechtstaten Genugtuung zu leisten. Danach solle er, sofern er auf das Recht des Bruders vertraue, vor dem Erzbischof einen Prozess führen. Er solle die Streitsache anhören und durch Urteil oder gütliche Übereinkunft beenden. Falls die Brüder seine Mahnungen gering achteten, solle er sie, ohne Einrede und Appellation, gestützt auf seine päpstliche Vollmacht, unverzüglich exkommunizieren.
— Ex transmissa questione Rainoldi. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 93vab.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Das Mandat verdient Beachtung, weil es zeigt, dass auch in Fragen lehnrechtlichen Charakters das päpstliche Gericht angerufen wurde.