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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Mai 20 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Klage des
Abtes und der Brüder (von Saint-Corneille) in Compiègne (Oise), dass die
Kanoniker von Saint-Clément (Compiègne), obwohl die Kirche ihrer Abtei gehöre, nach dem Tod des Kapellans dort gegen den Willen des Abtes und der Brüder einen
Kapellan hineingedrängt hätten. Dieser habe trotz ihres im Auftrag des Papstes ausgesprochenen Verbotes nach einer Appellation in dieser Kirche Gottesdienst gefeiert. Er solle nach Vorladung beider Parteien den Vorgang untersuchen und, falls feststehe, dass die Einsetzung eines Kapellans dieser Kirche Sache des
Abtes (von Saint-Corneille) sei und der besagte Kapellan gegen dessen Willen dort eingesetzt worden sei, solle er diesen, bei Ausschluss einer Appellation, entfernen und ihn sowie die besagten Kanoniker dieser Frechheit wegen angemessen bestrafen, dem Abt aber die volle Befugnis zusprechen, dort den Kapellan einzusetzen. – Er solle die Kanoniker von Saint-Corneille mit einer Kirchenstrafe und, bei Ausschluss einer Appellation, zwingen, die Urkunden dieser Kirche dem Abt zurückzuerstatten. Zugleich solle er ihnen unter Androhung des Anathems befehlen, den Schatz und die Zierate der Kirche auf keinen Fall zu entziehen oder zu veräußern.
— Pervenit ad nos ex transmissa conquestione abbatis et fratrum Compendien(sis) monasterii. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 87vab.gpo.pages.regest.editionen
Martène/Durand, Ampl. coll. II, Sp. 977C–978A, Nr. 452;
RHF 15, S. 935BD, Nr. 360;
Migne, PL 200, Sp. 947C–948B, Nr. 1078;
Morel, Cartulaire de l’abbaye de Saint-Corneille de Compiègne I, S. 209–210, Nr. 122.
gpo.pages.regest.regests
JL 12286;
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 212, Nr. 2.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Siehe
Falkenstein, Die Kirche der hl. Maria, S. 65.