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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Juni 1 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Klage der
Leprosen von Tours-sur-Marne (c. Ay, arr. Reims, Marne), dass die Mönche jenes Ortes und der
Priester Evirvinus gegen einige von ihnen, trotz einer eingelegten Appellation an den Papst, eine Exkommunikationssentenz verhängt hätten. Drei ihrer Brüder, die nach Verhängung der Sentenz verstorben seien, hätten sie außerhalb des Friedhofs beisetzen lassen. Er solle die Parteien vorladen und, falls sich herausstelle, dass dies zutreffe, solle er verkünden, dass die Sentenz, bei Wegfall einer Appellation, nicht einzuhalten sei, die Leiber der Erwähnten innerhalb des Friedhofs beisetzen und die Mönche sowie den Priester genau so lange als öffentlich Exkommunizierte meiden lassen, wie die Leprosen und ihre Brüder aus Anlass der erwähnten Sentenz gemieden worden seien.
— Recepimus querelam leprosorum de Turibus super Marnam. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 89rb–89va.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Wie die Formulierung zeigt, kommen als Beschuldigte nur die Cluniazenser des Priorates in Tours-sur-Marne in Betracht.