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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Juni 3 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Klage der in der
Diözese Châlons weilenden
Johanniterbrüder (
fratrum iherosolimitani hospitalis). Obwohl ein
Jakobus de Porta Marne ihnen ein Haus geschenkt habe, hätten gewisse Leute aus der Gegend die Brüder aus dem Hause werfen und die Klausur um den Ort abreißen lassen. Ein
Lambertus Blundus, ein
Clarembaldus und andere seien in ein Haus der Brüder,
Fraisnois genannt und bei Cambrai (Nord) gelegen, mit einer Schar gewaltsam eingedrungen und hätten 40 Schafe mitgenommen, von denen sie bis heute nichts zurückerstattet hätten. Er solle die Beschuldigten und weitere Missetäter, welche die Brüder ihm benennen würden, sorgsam abmahnen und dazu bringen, den Brüdern das gesamte Weggenommene zurückzugeben, entstandene Schäden zu erstatten, wegen der angerichteten Unrechtstaten angemessene Genugtuung zu leisten und von ihren Missetaten und Bedrängnissen abzulassen oder in seiner Gegenwart Rechenschaft abzulegen. Falls sie auf seine Abmahnung hin nichts von beiden täten, solle er sie bei Wegfall einer Appellation und Ausflucht mit einer Exkommunikationssentenz strafen, die er nicht ohne Leistung angemessener Wiedergutmachung lockern solle.
— Ex parte dilectorum filiorum nostrorum fratum Iherosolimitani hospitalis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 92vb–93ra.gpo.pages.regest.editionen
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JL 12294;
Delaville le Roulx, Cartulaire I, S. 310–311, Nr. 447.
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Die Örtlichkeit im Cambrésis konnte nicht bestimmt werden.