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Erzbischof Heinrich (1162–1175) (Anagni, 1173–1174) Juni 4 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Bei seiner Rückkehr zum Papst habe der
arme Priester J., Überbringer, ihn daran erinnert, dass in seiner Streitsache mit dem
Kleriker Willerus um die
Kirche in Villeseneux (c. Vertus, arr. Châlons-en-Champagne, Marne) verhandelt worden sei. Der Erzbischof habe wegen der Bestätigung durch den
Bischof (Gui von Châlons-en-Champagne) und wegen Zeugenaussagen dem Priester die Kirche in Frieden belassen. Geraume Zeit danach sei Willerus vor dem Papst erschienen und habe ein päpstliches Schreiben an den Erzbischof erlangt (Deperditum,
JL – ), aufgrund dessen der Erzbischof den Priester der Kirche entsetzt und mit ihr den G. investiert habe. Da man jedoch dem Abt und dem Prior kein größeres Vertrauen als dem Bischof schenken dürfe, gebiete er ihm, falls er allein auf die Aussage des Abtes und des Priors hin, ohne Zeugen zugelassen und vereidigt zu haben, den Priester der Kirche beraubt habe, ihm diese, bei Wegfall einer Appellation, wieder zurückzugeben, und falls G. mehrere Präbenden und Kirchen habe, den Priester von dessen Anspruch vollends freizusprechen und ihn die besagte Kirche friedlich besitzen zu lassen.
— Rediens ad nos J. pauper presbiter. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 88vab–89ra.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Der Ausstellort des Mandats fehlt in der Kopie, jedoch dürfte dessen Einreihung in der Handschrift zwischen den vorausgehenden und den folgenden Mandaten auf Anagni hinweisen.