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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Juni 23 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Als einstmals
Kirche und Ortschaft namens Anor (c. Trélon, arr. Avesnes-sur-Helpe, Nord) auf der Grenze der Güter der
Abtei Liessies und der
Abtei Maubeuge (beide c. Solre-le-Château, arr. Avesnes-sur-Helpe, Nord) erbaut worden seien, hätten die beiden Abteien darüber gestritten, wem die Kirche unterworfen sei. Der Streit sei vor dem
Diözesanbischof (von Cambrai) so entschieden worden, dass die Kirche dem unterworfen sei, auf dessen Gebiet nach der Grenzteilung sie gefunden werde. Obwohl sie sich nach der Grenzteilung auf dem Allod der Abtei von Maubeuge befunden habe, habe der
Abt von Liessies, trotz der Entscheidung, nicht auf die Kirche verzichten wollen, sondern sie widerrechtlich zurückzuhalten gesucht. Er solle beide Parteien vorladen und die Wahrheit ergründen. Falls das so zutreffe, solle er den besagten Abt (von Liessies) abmahnen und mit kirchlicher Strenge dazu zwingen, die besagte Kirche dem Kloster in Maubeuge, bei Wegfall eines Widerspruchs und einer Appellation, zurückzuerstatten und in Frieden zu belassen, ungeachtet eines päpstlichen Bestätigungsschreibens, falls der Abt bekanntlich ein solches impetriert habe, außer die Sentenz des Bischofs sei durch eine Appellation suspendiert worden. Sei diese durch eine Appellation suspendiert worden und die Partei, die appelliert habe, die eingelegte Appellation nicht innerhalb zweier Jahre verfolgt haben, solle er gleichwohl die Sentenz (des Bischofs), bei Wegfall einer Appellation, vollstrecken lassen.
— Relatum est auribus nostris, quod, cum olim quedam ecclesia. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 90vab.gpo.pages.regest.editionen