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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Juni 25 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Als in der
Kirche von Laon bestimmte Anteile dieser Kirche den Kanonikern angewiesen worden seien, aus denen sie ihre Präbenden erhalten sollten, habe das
Kapitel der Kirche in der Grundherrschaft
Tavaux(-et-Ponséricourt, c. Marle, arr. Laon, Aisne) drei Kanonikern Präbenden aus dem großen und kleinen Zehnt und den Einkünften einer Mühle gewährt und angewiesen, dagegen sich selbst die Kollekten, Hauszinsen, Kopfzinsen, Einkünfte aus einem Backofen und aus einem der Grundherrschaft benachbarten Wald vorbehalten, die irgendeinem anderen Kanoniker für einen Zeitraum von fünf Jahren gegen einen bestimmten Zins übertragen zu werden pflegten. Dies sei derart geschehen, dass derjenige, der diese Einkünfte mit Zustimmung des Kapitels besessen habe, darin wie das Kapitel die volle Verfügungsgewalt haben solle und ihm gestattet sei, alles, was an der Oberfläche anfalle, zu verkaufen, um daraus den schuldigen Zins zu zahlen. Als in diesem Jahr dem
Kanoniker G. dieser Kirche die erwähnten Einkünfte gemäß der Gewohnheit dieser Kirche angewiesen und ein Teil des erwähnten Waldes gerodet und in Ackerland umgewandelt worden sei, hätten die drei Kanoniker sich nicht gescheut, von diesem Land über die ihnen angewiesenen Anteile hinaus Zehnte und Ertragszinsen zu erheben. Der Erzbischof solle die drei Kanoniker schnellstens veranlassen, die Erhebung der Zehnten und Ertragszinsen über die ihnen angewiesenen Anteile hinaus zu widerrufen, und, falls sie dem G. etwas davon abgezogen hätten, solle er es ihm zurückerstatten lassen oder, falls sie auf ihr Recht vertrauten, die Streitsache anhören und, bei Ausschluss einer Appellation, durch Einigung oder Urteil entscheiden.
— Relatum est auribus nostris, quod cum in ecclesia Laudunen(si). gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 91vb–92ra.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Was die Einkünfte bei der Zusammensetzung einer Präbende oder prévôté angeht, so dürfte das vorliegende Mandat die ausführlichste Quelle für das 12. Jahrhundert in Laon sein. Zu den prévôtés im 13. Jahrhundert eine Liste bei
Millet, Les chanoines du chapitre cathédrale de Laon, S. 323. Dass mit
terragium auch Teilpacht gemeint sein kann, betont
Higounet, Champart, Sp. 1689.