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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage des
Abtes von Saint-Remi, dass reiche Leute des Abtes in der
Stadt Châlons(-en-Champagne) ihm aus Trotz und Überheblichkeit Dienste verweigerten, die ihre Vorgänger seinen Vorgängern zu leisten pflegten. Der Erzbischof solle die Beschuldigten abmahnen und unter Androhung des Anathems zwingen, die besagten Leistungen ohne Belästigung und Widerspruch zu erbringen. Wendeten sie einen rechtlichen Grund dagegen ein, die Leistungen nicht erbringen zu müssen, solle er sie anhören und danach festlegen, was rechtens sei.
— Significatum est nobis ex parte dilecti filii nostri abbatis Sancti Remigi. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 84rb.gpo.pages.regest.editionen