†18
(841–844 Januar)
Papst Gregor IV. (827–844) Gregor IV. an seine
Mitbischöfe, Fürsten und alle Gläubigen der katholischen Kirche: Er habe von der Causa des
Erzbischofs Ebo (von Reims), der zur
Kirche von Hildesheim überzugehen suche, von zahlreichen Berichterstattern erfahren. Legt dar, dass er Ebo, der nicht kanonisch vorgeladen, gewaltsam aus seiner Kirche vertrieben, keines Vergehens überführt worden und nicht freiwillig geständig sei, aber als Erzbischof von Reims abgesetzt worden sei, in seinen früheren Zustand zurückversetzt und ihm erlaubt habe, in einer anderen Diözese zu wirken, bis er auf seinen Sitz zurückkehren könne.
— Cum diuina instigatione. gpo.pages.regest.editionen
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JE †2583;
JE *2585 (zu 827–844);
J3 †5258;
Germ. Pont. 5,2, S. 18–19, Nr. †2.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die Fälschung wurde um 845 unter Benutzung des echten Schreibens Paschalis’ I. von (um 822) redigiert, oben Nr.
12 (
JE 2553;
J3 5060). Siehe
Hampe, Zum Streite Hincmars, S. 180–182, 189–190;
Goetting, Hildesheimer Bischöfe, S. 73. Zur Wiedereinsetzung Ebos als Erzbischof von Reims durch Lothar I. auf der Synode von Ingelheim (840) siehe den Kommentar zu
Böhmer/Fees, RI I,2,1, Nr. 119. Zum politischen Hintergrund für Ebos Ablehnung der von Kaiser Lothar I. geplanten Gesandtenreise nach Konstantinopel ausführlich
Ohnsorge, Kaiserbündnis, S. 125–128. Nachdem Lothar I. Ebo wegen der Weigerung, als Gesandter nach Konstantinopel zu gehen, wieder hatte fallen lassen, nahm Ludwig der Deutsche den Erzbischof von Reims auf und übertrug ihm das vakante Bistum Hildesheim, siehe
Goetting, Hildesheimer Bischöfe, S. 72–74. Vgl. auch unten Nr.
*†19 (
JE *2585).