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Erzbischof Gerbert (991–999) (Spoleto, 996 vor November 13) Papst Gregor V. (996–999) Verlorenes Schreiben
Gregors V. an
Arnulf, (Erzbischof von Reims): Gestattet Arnulf die Ausübung des priesterlichen Amtes bis zu einer endgültigen Entscheidung (über sein Amt als Erzbischof).
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt in:
Richer, Historiae IV, Kap. 108 (ed.:
MGH SS 38, S. 309):
Gregorius papa tandiu permittit Arnulfo officium sacerdotale, donec in tempore racionabiliter aut legibus adquirat, aut legibus amittat.
gpo.pages.regest.regests
J3 *8317;
Böhmer/Zimmermann, RI II,5, Nr. 803, jeweils zu Sommer 997.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Möglicherweise bezieht sich der einzelne Satz ohne Angabe eines Datums am Ende von Richers Historiae auf einen solchen Vorgang, der nur als vorläufige Einschränkung vor der erneuten Verleihung und Übersendung des Palliums an Arnulf Sinn ergibt, bei dem aber eine Tendenz Richers nicht auszuschließen ist. Anders dagegen
Böhmer/Zimmermann, RI II,5, Nr. 803, wo die Mitteilung auf Grund der Vermutungen bei
Uhlirz/Uhlirz, Jahrbücher des Deutschen Reiches II, S. 524–525, irrtümlich viel zu spät zum Sommer 997 eingereiht wird und das Privileg Silvesters II. an Arnulf von (999 April) (unten Nr.
229,
J3 8385), als Zeugnis dafür angesehen wird, dass Arnulf »völlig restituiert« worden sei. Wer als Überbringer des verlorenen Schreibens in Betracht kommt, ist nicht zu bestimmen. Möglicherweise ist mit einem weiteren verlorenen Schreiben des Papstes an König Robert zu rechnen.