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Erzbischof Arnulf (989–991, 997–1021) (997 Frühjahr/Juni 29)
Papst Gregor V. (996–999) Abbo, Abt von Fleury, an
Gregor V.: Er sei nicht von der Leidenschaftlichkeit des
Königs in Furcht versetzt worden, er habe die ihm, dem Papst, gelobte Treue bewahrt, ohne etwas hinzuzufügen, zu mindern, zu verändern und fortzulassen; dafür sei der aus der Haft befreite
Erzbischof Arnulf sein Zeuge, dem er das von ihm übersandte Pallium mit den Worten übergeben habe, mit denen er es aus seinen Händen empfangen habe. Bittet ihn, den Erzbischof zu unterweisen, wie er mit seinen Klerikern umzugehen habe, wie er die Söhne seiner Kirche von früheren Irrtümern fernhalte und Güter und Besitzungen von
Notre-Dame zurückerstatte. Es sei der
Kirche von Reims widerfahren, dass man an den Besitzungen von Notre-Dame gerächt habe, was
Arnulf und
Gerbert an Schlechtem verübt hätten. Da er, Abbo, beide zu Freunden habe und verehre und verehrt habe, habe er nicht verschwiegen, was er an ihnen an Tadelnswertem erfahren habe. Er möge dafür sorgen, dass in
Reims das wiederhergestellt werde, was unter
Erzbischof Adalbero gewesen sei.
— Saepius contigit ut. gpo.pages.regest.editionen
Migne, PL 139, Sp. 419C–421B, Nr. 1; Auszug mit Erwähnung der Übergabe des Palliums bei
Aimoin, Vita et passio sancti Abbonis, Kap. 12 (ed.:
Bautier/Labory, Vie d’Abbon, S. 96–98; derselbe Auszug bei
Migne, PL 139, Sp. 403A;
Riché/Callu, Gerbert d’Aurillac, Correspondance II, S. 660–661, Nr. 4, irrtümlich zu Herbst 996).
gpo.pages.regest.sachkommentar
Siehe auch oben Nr.
225 (
J3 8309, *8313). Zum Zeitpunkt siehe
Lot, Études Hugues Capet, S. 126, der jedoch die Vorgänge zu Beginn 998 einreihen möchte; dagegen
Uhlirz/Uhlirz, Jahrbücher des Deutschen Reiches II, S. 521–522.