†30
Erzbischof Hinkmar (845–882) (847–852?)
Leo IV. an
alle Bischöfe Galliens: Obwohl
Hinkmar monastisches Leben unter der Regula Benedicti gelobt habe, trage er den Habit der Kleriker, habe er noch zu Lebzeiten
Ebos die Kathedra in
Reims usurpiert, der deswegen dreimal an den apostolischen Stuhl appelliert habe, sei er in das
magisterii donum eingedrungen, habe sich zum Richter über den Papst aufgeworfen und schließlich den von
Paschalis (II.) mit heiligem Öl gesalbten
Kaiser Lothar I. zusammen mit dessen
Bruder Karl (dem Kahlen) sowie deren Ehefrauen und Kindern mit dem Anathem belegt.
— Relatum nostro est. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Fragmentarische Kopie (1. Viertel 12. Jh.):
London, BL, Add MS 8873, fol. 169rv (Coll. Britannica).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JE 2618;
J3 †5587;
Böhmer/Herbers, RI I,4,2,1, Nr. †134 (847 Mitte – 855);
Schieffer, Schriftverkehr, Nr. †2.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Da Ewald die hier behaupteten Exkommunikationen mit der des Vasallen Fulkrich in Verbindung brachte (unten Nr.
40,
J3 5509) und das Schreiben zu c. 853 einreihte (
Ewald, Papstbriefe der Britischen Sammlung, S. 390), haben
Schrörs, Hinkmar, S. 54, Nr. 15 sowie S. 60;
Böhmer/Mühlbacher, RI I, Nr. 1148;
Lesne, Hincmar, S. 53–54, 57;
Devisse, Hincmar I, S. 40–43, es als echt gelten lassen; dagegen haben
Parisot, Royaume, S. 740–741;
Ullmann, Nos si aliquid incompetenter, S. 10, es als Fälschung angesehen. Zuletzt
Herbers, Leo IV., S. 53–54, 342–343, der die Urheber »wohl im Kreise der Ebo-Kleriker« für wahrscheinlich hält. Von einer Exkommunikation Lothars I. und Karls des Kahlen durch Hinkmar ist sonst nichts bekannt. Auffallend ist, dass scheinbar beiläufig Vorwürfe gegen Hinkmars Erhebung laut werden, ohne dass von einem förmlichen Verfahren gegen ihn die Rede ist, noch dazu nach der Palliumverleihung; vgl.
Böhmer/Mühlbacher, RI I, Nr. 1149. Will man dem Verfasser nicht Widersprüche und mangelnde Kenntnis der Chronologie unterstellen, dann müsste das Schreiben noch vor die Verleihung des Palliums eingereiht werden.