†31
Erzbischof Hinkmar (845–882) (847–852?)
Leo IV. an
Kaiser Lothar I.: Er erachte
Hinkmar als den »Vater der Überheblichkeit und Erstgeborenen der Anmaßung«, weil er nicht »als Hirt den Schafstall« betreten habe und nicht in der Mönchsregel verblieben sei, die er gelobt habe. Es sei nicht kanonisch, dass er zu Lebzeiten des Bischofs in dessen Sitz eingedrungen sei und dazu gegen den Gesalbten des Herrn das Anathem geschleudert habe. – Hinkmar dürfe sich weder seiner Anmaßung rühmen noch heimlich oder öffentlich über den vom Papst gesalbten Kaiser jemals ein Anathem oder eine andere Strafe verhängen.
— Non solum Hincmarum; Unum pro culpe. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Fragmentarische Kopie (1. Viertel 12. Jh.):
London, BL, Add MS 8873, fol. 169v–170r (Coll. Britannica).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JE 2619;
J3 5586;
Böhmer/Herbers, RI I,4,2,1, Nr. 135 (zu 847 Mitte – 855, der bei möglicher Echtheit des zweiten Fragments eine Fälschung des ersten annehmen möchte).
gpo.pages.regest.sachkommentar
Siehe
Herbers, Leo IV., S. 341–343. Zur Frage der Echtheit, bei deren Evidenz auch von einem verlorenen Schreiben an Hinkmar auszugehen wäre, vgl. oben Nr.
30 (
JE 2618;
J3 †5587).