Bezeugt im Schreiben Paschalis’ II. an die Suffragane der Kirche von Reims, (1107) November 23, unten Nr.
388, sowie im Rundschreiben Bischof Ivos von Chartres an die römische Kirche und alle Kirchen, zu denen der Einspruch der Kleriker aus Reims gelangt sei, unten Nr.
389.