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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tours, (1162) Dezember 18 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Dem Erzbischof sei bekannt, dass
M(atthäus), Sohn des Grafen (Dietrich) von Flandern, sich eine Nonne und geweihte Äbtissin zur Frau genommen habe. Obwohl er dafür Gott Genugtuung hätte leisten müssen, habe er zwei
Äbte aus Boulogne(-sur-Mer) sowie deren
Regularkanoniker gewaltsam aus ihren Kirchen entfernt (vgl. oben Nr.
549,
JL 10792). Obwohl der Erzbischof bei seiner Reise in diese Gegend das Unrecht hätte beseitigen müssen, habe er es, wie der Papst glaube, mehr aus Unvermögen als vorsätzlich so belassen. Er solle den
Grafen (Dietrich von Flandern) ermahnen, seinen Sohn zurechtzuweisen, damit nach Vertreibung der exkommunizierten Kleriker die Regularkanoniker zu ihren Kirchen zurückkehren könnten; sonst werde man über ihn und sein Land das Interdikt verhängen.
— Plena et manifesta. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 10793;
Wauters, Table 2, S. 438;
Haigneré, Cartulaire de Notre-Dame de Boulogne, S. 23–24, Nr. 23;
Diplomata Belgica 7821.