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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims:
W(ilhelm), sein Diözesan, sei vor ihm erschienen und habe behauptet,
Abt (Petrus) und Brüder von Saint-Remi hätten ihn während schwerer Krankheit dazu überredet, ohne Zustimmung seiner
Frau den Mönchshabit zu nehmen und ihnen 20 Pfund, die er bei sich gehabt habe, zu übergeben. Als er wieder genesen und zu sich gekommen sei, habe er den Habit abgelegt, bestritten, er werde eine monastische Profess ablegen, und das ihnen übergebene Geld zurückverlangt. Die Mönche hätten ihn in Fesseln gelegt, mit harten Martern zugerichtet und nach zwei Tagen völligen Speiseentzugs zu einem Eid zwingen wollen, dass er das Geld keineswegs von ihnen zurückfordere. Er solle das sorgfältig untersuchen, und falls feststehe, dass die Mönche ihn ohne die Erlaubnis seiner Ehefrau mit dem Mönchhabit bekleidet hätten, solle er ihn vom Anspruch des Abtes und der Brüder kraft päpstlicher Vollmacht lösen.
— Dum W. parrochianus. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 14rb, Nr. 54.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Zu einem ähnlichen Fall bei der Abtei Saint-Pierre-aux-Monts in Châlons-en-Champagne siehe unten Nr.
864 (
JL 12036).