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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Lateran, (1166) Februar 22 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander (III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Empfiehlt angelegentlich die
Kapelläne von Laon und deren Güter seinem Schutz und befiehlt, falls der
Bischof (Gautier) von Laon, weil sie vor dem Papst Klage gegen ihn erhoben hätten, sie ungebührlich behandeln und trotz einer ihnen von ihm gewährten Papsturkunde (Deperditum,
JL – ) und einer Urkunde des bischöflichen Vorgängers (Deperditum) schikanieren wolle, dass er ihn davon abbringe.
— Decet fraternitatem tuam. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 12va, Nr. 44.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Das Schreiben ist das erste päpstliche Mandat in dem Konflikt, den die Kapelläne der Stadt Laon, denen die Seelsorge der städtischen Bevölkerung oblag, mit ihrem Bischof hatten. Wahrscheinlich hatte der Bischof (Gautier de Mortagne) bereits zu diesem Zeitpunkt die Kapelläne zwingen wollen, auf ihre Ansprüche aus einer päpstlichen Urkunde (Deperditum,
JL – ) zu verzichten, die ihnen eine (heute verlorene) Urkunde des Bischofs Bartholomäus von Laon gewährt hatte. Sie betraf die Befreiung von
Cathedraticum und
Taille, derer sich die Kapelläne auch anderer Städte des Königreichs Frankreich erfreuten. Zum Fortgang des Streits vgl. unten Nr.
647 (
JL 11281) von (1166) Mai 31.