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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Lateran, (1166) um Mai 31 Papst Alexander III. (1159–1181) Verlorenes Mandat
Alexanders III. an
(Gautier), Bischof von Laon: In seinem Rechtsstreit mit den
Kapellänen von Laon gebiete er ihm, die ihm erzwungenermaßen ausgehändigten Urkunden (Urkunde des
Bischofs Bartholomäus von Laon und päpstliche Bestätigung) unverzüglich den Kapellänen ohne Vorwand und Ausrede zurückzugeben, sie von ihrem Eid zu entbinden, für ein solches Vergehen Genugtuung zu leisten und entweder persönlich oder durch einen Vertreter vor dem Papst zu erscheinen. Führe er dies nicht aus, solle ihn der
Erzbischof von Reims auf des Papstes Weisung hin seines bischöflichen Amtes entsetzen und so lange für abgesetzt halten lassen, bis er den Kapellänen ihre Urkunden zurückgegeben habe, Genugtuung leiste und entweder selbst an den apostolischen Stuhl komme oder einen Vertreter entsende.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt im Schreiben Alexanders III. an Heinrich, Erzbischof von Reims, (1166) Mai 31, unten Nr.
647 (
JL 11281).