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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Lateran, (1166) um Juni 24 Papst Alexander III. (1159–1181) Verlorenes Mandat
Alexanders III. an
Balduin II., Bischof von Noyon: Gebietet ihm, in der Streitsache zwischen
Germond und der
Frau Hersendis über eine Geldmenge, die G(ermond) ihrem
ehemaligen Ehemann Hugo schulde, zusammen mit
Heinrich, Erzbischof von Reims, von dessen Gericht Germond an den Papst appelliert hatte, zu untersuchen, nachdem der Beklagte vom Erzbischof exkommuniziert worden sei. Da der Appellant nach vorausgegangener Untersuchung die
curia des Erzbischofs teilweise für suspekt halte, solle der Bischof, falls der durch geeignete und hinreichende Zeugen rechtens dartun könne, seinen Anteil des Geldes dem Hu(go) vor seinem Tod gezahlt zu haben, diesen von einem Anspruch der Ehefrau bei Wegfall einer Appellation vollends freisprechen.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt im Schreiben Alexanders III. an Heinrich, Erzbischof von Reims, (1166) Juni 24, oben Nr.
648 (
JL 11284).